Bankgeheimnis ist abgeschafft!

Seit Januar diesen Jahres ist die " EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2)" auch in Deutschland in Kraft getreten. Diese Richtline verpflichtet alle Banken, alle Transaktionsdaten (Kontostände, Überweisungen, Kredit- und EC_Kartenzahlungen) an Dritte weiterzugeben. Nicht nur an Finanzämter (Das geht schon seit Juni 2017 - "§ 93 Abs. 1a der Abgabenordnung"), sondern an alle Finanzdienstleister rund um den Globus. Es reicht dabei aus, dass eine Finanzbehörde „hinreichenden Anlass für Ermittlungen“ sieht – egal gegen wen und warum. Näher erläutert werden muss der Antragsteller das nicht.

Stelle Dir vor, Du überweist einem Freund in Not mal 1000 Euro und bereits wenige Tage danach steht die Polizei auf der Matte weil das Finanzamt gerne wissen möchte, woher Du das Geld hast und warum Du es ihm überwiesen hast. Klingt etwas zu ominös? Ist aber laut Aussage eine bekannten Bloggers bereits passiert: Seine Bekannte überwies in unregelmäßigen Abständen größere Summen an ihre Tochter in Australien. Kurz darauf fragte die Bank schriftlich an, woher das Geld denn stamme. 

Wehren kann sich anscheinend nur, wenn man die aktuelle Währung EURO meidet, mit Bargeld zahlt  oder auf Kryptowährungen umsteigt. 


 

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